Fist Club Europe e.V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin, der sich für Aufklärung, Prävention und Interessenvertretung rund um eine sexuelle Praxis einsetzt, die in Politik, Medizin und Öffentlichkeit immer noch zu wenig Stimme hat. Der Verein arbeitet international und versteht sich als Dachverband für Initiativen, Clubs und Einzelpersonen, die diese Arbeit voranbringen wollen.
Mitgliedschaft ist nicht nur ein formaler Akt. Sie ist eine Entscheidung dafür, dass diese Themen sichtbar werden, dass medizinische Aufklärung niedrigschwellig zugänglich bleibt und dass Menschen, die fisten, sich vernetzen und gegenseitig unterstützen können – über Ländergrenzen hinweg.
Wer Mitglied wird, hilft uns, etwas aufzubauen, das es so noch nicht gibt: eine eingetragene, demokratisch verfasste, international vernetzte Organisation für ein Thema, das viele lieber unausgesprochen lassen würden. Genau deshalb braucht es uns.
Zwei Wege, Mitglied zu werden
Der Verein hat gemäß § 4 unserer Satzung drei Mitgliedschaftsarten: ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Aktiv beitreten kannst Du als ordentliches Mitglied oder als Fördermitglied. Welche Form für Dich oder Eure Organisation passt, hängt davon ab, wie Ihr Euch einbringen wollt.
| Ordentliche Mitgliedschaft | Fördermitgliedschaft |
| Wer kann Mitglied werden? | Wer kann Mitglied werden? |
| Organisationen, juristische Personen und rechtsfähige Initiativen, die die Vereinsziele aktiv unterstützen. In begründeten Fällen auch natürliche Personen, wenn sie in besonderem Maße inhaltlich oder strukturell mit dem Vereinszweck verbunden sind. | Alle: Einzelpersonen, Organisationen, Unternehmen. Keine Voraussetzung außer dem Wunsch, den Verein finanziell zu unterstützen. |
| Stimmrecht in der Mitgliederversammlung? | Stimmrecht in der Mitgliederversammlung? |
| Ja | Nein |
| Jahresbeitrag | Jahresbeitrag |
| 200 € | frei wählbar, mindestens 80 € |
| Was Du oder Ihr bekommt | Was Du oder Ihr bekommt |
| Volle Mitgestaltung des Vereins, Stimmrecht bei allen Beschlüssen, Zugang zum Vereinsnetzwerk, Sichtbarkeit auf der Weltkarte, Unterstützung bei Clubgründung, Materialien und Vorlagen. | Newsletter, Einladung zu öffentlichen Vereinsveranstaltungen, auf Wunsch namentliche Nennung als Förder:in, das gute Gefühl, sex-positive Aufklärungsarbeit konkret zu unterstützen. |
Ordentliche Mitgliedschaft – mitentscheiden, mitgestalten
Die ordentliche Mitgliedschaft richtet sich vor allem an Organisationen, juristische Personen und rechtsfähige Initiativen, die die Ziele unseres Vereins aktiv unterstützen und zu ihrer Verwirklichung beitragen möchten. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand auch natürliche Personen als ordentliche Mitglieder aufnehmen, wenn sie in besonderem Maße inhaltlich oder strukturell mit dem Vereinszweck verbunden sind.
Was das konkret bedeutet
- Stimmrecht in der jährlichen Mitgliederversammlung – Ihr entscheidet mit über Vorstandswahlen, Satzungsänderungen, Haushalt, Strategie.
- Volle Sichtbarkeit als Teil des Fist-Club-Netzwerks: Eintrag auf der Weltkarte, Vernetzung mit anderen Clubs und Initiativen, gemeinsame Kommunikationswege.
- Zugriff auf alle Vorlagen und Materialien: Mustersatzungen, Förderanträge, Mitgliedsanträge, Datenschutzvorlagen, Pressetexte.
- Förderung bei der eigenen Clubgründung: Übernahme von Notar- und Eintragungskosten 1:1, individuelle Prüfung weiterer Bedarfe.
- Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Beiräten und Projekten – soweit Kapazität und Interesse es erlauben.
Jahresbeitrag
200 € pro Jahr. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand auf schriftlichen Antrag den Beitrag ganz oder teilweise erlassen oder stunden (§ 8 Absatz 4 der Satzung). Wer das braucht, schreibt uns einfach – wir besprechen das vertraulich.
Wer entscheidet über die Aufnahme?
Über jeden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung ist gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung endgültig und bedarf keiner Begründung. In der Praxis bedeutet das: Wir prüfen, ob die antragstellende Organisation oder Initiative tatsächlich zu den Zielen unseres Vereins passt und ob die Zusammenarbeit auf Augenhöhe sinnvoll möglich ist.
Fördermitgliedschaft – uns finanziell stärken
Die Fördermitgliedschaft ist die niedrigschwellige Form, Teil des Vereins zu werden. Sie richtet sich an alle, die unsere Arbeit finanziell unterstützen wollen – Einzelpersonen, Organisationen, Unternehmen. Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ist damit nicht verbunden, dafür ist die Hürde zur Aufnahme bewusst niedrig.
Was das konkret bedeutet
- Du oder Eure Organisation unterstützt den Verein mit einem jährlichen Beitrag, dessen Höhe Ihr selbst bestimmt – mindestens jedoch 80 €.
- Newsletter mit Insights aus der Vereinsarbeit, Veranstaltungshinweisen und Hintergründen – sechs- bis zwölfmal im Jahr.
- Einladung zu allen öffentlichen Vereinsveranstaltungen, Vernetzungstreffen und thematischen Abenden.
- Auf Wunsch namentliche Nennung als Förder:in auf unserer Website (oder anonym, wenn Dir das lieber ist).
Jahresbeitrag
Frei wählbar, mindestens 80 € pro Jahr. Wir empfehlen einen Beitrag, der zu Deiner oder Eurer Situation passt. Manche Fördermitglieder zahlen 80 €, andere 250 €, manche Unternehmen unterstützen mit deutlich höheren Beträgen. Was Du beitragen möchtest, entscheidest Du selbst.
Wer kann Fördermitglied werden?
Im Prinzip jede Person und jede Organisation. Über die Aufnahme entscheidet auch hier formal der Vorstand, in der Praxis ist die Aufnahme als Fördermitglied unbürokratisch. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Werte und Ziele unseres Vereins respektiert werden.
Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft ist keine Mitgliedschaft, für die man sich bewirbt. Sie wird durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands an Personen verliehen, die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder sind gemäß § 8 Absatz 5 der Satzung von der Beitragspflicht befreit.
Wir nennen das hier kurz, damit das Bild vollständig ist – aber als Weg zum Mitwirken im Verein kommen für Dich aktuell die ordentliche Mitgliedschaft oder die Fördermitgliedschaft in Frage.
So beantragst Du die Mitgliedschaft
Aktuell läuft der Aufnahmeprozess noch über einen Antrag in PDF-Form, den Du herunterlädst, ausfüllst und an uns zurückschickst. Mittelfristig wird es dafür ein Online-Formular auf dieser Seite geben.
Schritt-für-Schritt
- Lade Dir den Mitgliedsantrag als PDF herunter.
- Lade Dir parallel die Beitragsordnung als PDF herunter.
- Fülle den Antrag aus – am Computer ausfüllbar oder ausdrucken und handschriftlich. Beides ist gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung in Textform zulässig.
- Schicke den ausgefüllten Antrag per E-Mail an hello@europe.fist.club oder per Post an Fist Club Europe e.V., Ella-Barowsky-Str. 47, 10829 Berlin.
- Der Vorstand prüft den Antrag und entscheidet darüber. Du bekommst eine schriftliche Aufnahmebestätigung – mit Bankverbindung und Anweisungen zur Beitragszahlung.
- Sobald der Beitrag eingegangen ist, ist die Mitgliedschaft formal aktiv.
Häufige Fragen zur Mitgliedschaft
Kann ich als Privatperson ordentliches Mitglied werden? Grundsätzlich richtet sich die ordentliche Mitgliedschaft an Organisationen und Initiativen. Natürliche Personen können in begründeten Einzelfällen aufgenommen werden, wenn sie in besonderem Maße inhaltlich oder strukturell mit dem Vereinszweck verbunden sind. Die Fördermitgliedschaft steht Dir als Privatperson dagegen jederzeit offen.
Was ist der Unterschied zwischen Mitgliedschaft und Spende? Eine Mitgliedschaft ist eine wiederkehrende Verbindung zum Verein – mit Mitgliedsausweis, Newsletter, Einladungen. Eine Spende ist ein einmaliger Beitrag ohne Mitgliedschaftsstatus. Beides ist willkommen, aber Mitgliedschaft macht den Verein langfristig planbar.
Wie kann ich aus dem Verein wieder austreten? Gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung jederzeit durch schriftliche Austrittserklärung an ein Vorstandsmitglied – per E-Mail genügt. Der Austritt wird zum Ende des Kalendermonats wirksam, in dem die Erklärung bei uns eingegangen ist. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Werden meine Daten an Dritte weitergegeben? Nein. Wir verarbeiten Deine Mitgliedsdaten ausschließlich für Vereinszwecke und geben sie nicht an Dritte weiter. Die einzige Ausnahme: Vorstandsmitglieder werden zwingend ins Vereinsregister eingetragen und sind dort öffentlich einsehbar – das gilt aber nur für Vorstand, nicht für reguläre Mitglieder.
Was ist, wenn ich mir die Beiträge nicht leisten kann? Schreib uns. Der Vorstand kann gemäß § 8 Absatz 4 der Satzung in begründeten Fällen den Beitrag ganz oder teilweise erlassen oder stunden. Geld ist nicht der Filter, durch den wir Mitgliedschaft regeln wollen.
Kann meine Organisation gleichzeitig ordentliches Mitglied bei Euch und bei einem anderen, vergleichbaren Verein sein? Ja, eine parallele Mitgliedschaft in mehreren Organisationen ist üblich und meist sogar wünschenswert. Wir freuen uns über Mitglieder, die auch in anderen Aufklärungs-, Gesundheits- oder Community-Vereinen aktiv sind – Vernetzung ist ein zentrales Anliegen.
Du hast noch Fragen?
Schreib uns an hello@europe.fist.club. Wir antworten so schnell als möglich und nehmen uns Zeit, alles offen zu beantworten – ob Du privat fragst, für eine Initiative oder eine Organisation.

