Was ist ein Verein? – Rechtliche Grundlagen
Ein Verein – egal in welchem Land – ist im Kern ein Vertrag zwischen mehreren Personen, gemeinsam einen nicht primär gewerblichen Zweck zu verfolgen. Klingt trocken, hat aber massive praktische Folgen: Sobald ein Verein als juristische Person anerkannt ist, kann er Verträge schließen, Räume mieten, Mitarbeiter:innen anstellen, Spenden empfangen und – ganz entscheidend – seine Mitglieder vor persönlicher Haftung schützen.
Die wichtigsten Begriffe
Juristische Person: Der Verein wird rechtlich wie eine eigenständige Person behandelt. Er kann klagen und verklagt werden, eigenes Vermögen besitzen und im eigenen Namen handeln. Das schafft Distanz zwischen den Aktivitäten des Vereins und den Privatpersonen, die ihn führen.
Gemeinnützigkeit: Ein steuerlicher Status, kein vereinsrechtlicher. Ein Verein kann existieren, ohne gemeinnützig zu sein. Erst die Anerkennung durch die Finanzbehörde bringt steuerliche Vorteile (Befreiung von Körperschaftsteuer, oft auch Umsatzsteuer; Spendenbescheinigungen). Voraussetzung: Die Satzung muss bestimmte Klauseln enthalten und der Vereinszweck muss in den jeweiligen Katalog gemeinnütziger Zwecke fallen.
Selbstlosigkeit: Der Verein darf Mittel ausschließlich für den Vereinszweck verwenden. Mitglieder dürfen keine Gewinne ausgeschüttet bekommen. Der Vorstand darf entlohnt werden, muss es aber nicht – und wenn, dann angemessen, nicht überzogen.
Organe des Vereins: Mitgliederversammlung (das oberste Beschlussorgan – wählt den Vorstand, beschließt Satzungsänderungen) und Vorstand (führt die laufenden Geschäfte). Manche Länder verlangen zusätzlich einen Aufsichtsrat oder Kassenprüfer.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung und auf Stimmrecht (bei ordentlichen Mitgliedern).
- Recht auf Information über Vereinsfinanzen und -aktivitäten.
- Recht auf Austritt – nach den in der Satzung geregelten Fristen.
- Pflicht zur Beitragszahlung gemäß Beitragsordnung.
- Pflicht, dem Vereinszweck nicht zu schaden (sonst droht Ausschluss).
Pflichten des Vorstands
- Sorgfältige Geschäftsführung – inklusive ordnungsgemäßer Buchführung.
- Einberufung der Mitgliederversammlung mindestens jährlich.
- Vorlage eines Rechenschaftsberichts und der Jahresrechnung.
- Anmeldung von Vorstandswechseln und Satzungsänderungen beim Register.
- Beachtung steuerlicher Pflichten – auch ein gemeinnütziger Verein muss Steuererklärungen abgeben, oft im Drei-Jahres-Rhythmus.
Vereinsgründung international – Strukturen weltweit
Ein europäisches oder weltweites Vereinsrecht gibt es nicht. Jeder Club gründet sich nach dem Recht des Landes, in dem er seinen Sitz hat. Die folgende Übersicht ist ein Schnellüberblick über die relevanten Rechtsformen in den Ländern, in denen Fist-Club-Aktivitäten realistisch entstehen können.
Die Steckbriefe sind bewusst kompakt gehalten – jeweils mit direkten Links zu den offiziellen Behörden, bei denen Du die aktuellen Vorgaben nachlesen kannst. Wer ernsthaft gründen will, sollte vor Ort eine spezialisierte Beratung hinzuziehen – wir vermitteln gerne entsprechende Kontakte.
DACH: Deutschland, Österreich, Schweiz
Deutschland: e.V. (eingetragener Verein)
Die klassische Rechtsform für gemeinnützige Aktivitäten in Deutschland, geregelt in §§ 21 ff. BGB. Eintragung beim Vereinsregister des Amtsgerichts; Gemeinnützigkeit wird separat vom Finanzamt geprüft (§§ 51 ff. AO).
| Rechtsform | Eingetragener Verein (e.V.) |
| Mindestgründer:innen | 7 Personen für die Eintragung; danach Bestand bis 3 Mitglieder zulässig |
| Eintragung | Vereinsregister beim Amtsgericht; notarielle Beglaubigung der Vorstandsunterschriften erforderlich |
| Gemeinnützigkeit | Anerkennung durch das Finanzamt; Satzung muss spezifische Mustertext-Klauseln enthalten (§§ 51–61 AO) |
| Typische Kosten | Notar 20–40 €, Registereintragung ca. 75 € (entfällt oft bei Vorlage Freistellungsbescheid), Bekanntmachung 10–30 € |
| Stolpersteine | Manche Amtsgerichte sind bei sex-positiven Vereinszwecken konservativ – klare, juristisch saubere Formulierung des Zwecks ist entscheidend |
| Offizielle Quellen | BGB §§ 21–79 · Abgabenordnung §§ 51–68 · Service-BW: Verein gründen |
Österreich: Idealverein
Geregelt im Vereinsgesetz 2002. Ein Verein erhält in Österreich Rechtsfähigkeit nicht durch Eintragung, sondern durch positiven Abschluss des vereinsbehördlichen Verfahrens – die Eintragung im Zentralen Vereinsregister (ZVR) ist nicht konstitutiv, aber Pflicht. Der Zusatz „e.V.“ ist in Österreich nicht zulässig.
| Rechtsform | (Ideal-)Verein nach VerG 2002 |
| Mindestgründer:innen | 2 volljährige Personen oder juristische Personen |
| Eintragung | Errichtungsanzeige bei Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion; Eintragung ins ZVR (Zentrales Vereinsregister) |
| Gemeinnützigkeit | Begünstigungsstatus nach §§ 34 ff. BAO; Satzung muss begünstigte Zwecke ausschließlich und unmittelbar verfolgen |
| Typische Kosten | Verwaltungsgebühren maximal ca. 42–60 € brutto; ohne anwaltliche Hilfe machbar |
| Stolpersteine | ZVR-Zahl muss in jeder Außenkommunikation (Briefe, Rechnungen, Website) geführt werden –Verstoß ist Verwaltungsübertretung |
| Offizielle Quellen | BMI Vereinswesen · oesterreich.gv.at · VerG 2002 (RIS) |
Schweiz: Verein nach ZGB Art. 60–79
Die Schweizer Rechtsform ist besonders schlank: Ein Verein entsteht mit der Annahme der Statuten und der Bestellung der Organe – ohne Eintragung. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nur Pflicht, wenn der Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder revisionspflichtig ist.
| Rechtsform | Verein (französisch: association, italienisch: associazione) |
| Mindestgründer:innen | 2 Personen |
| Eintragung | Optional im Handelsregister; Pflicht nur bei kaufmännischem Geschäftsbetrieb. Steuerbefreiung wird kantonal beantragt |
| Gemeinnützigkeit | Steuerbefreiung wegen öffentlichen oder gemein-nützigen Zwecks – Antrag bei kantonaler Steuerverwaltung |
| Typische Kosten | Bei Gründung ohne Handelsregistereintrag: nahezu null. Mit Eintrag: einige hundert CHF kantonal unterschiedlich |
| Stolpersteine | 26 Kantone, 26 Steuerverwaltungen – die Praxis bei der Anerkennung als gemeinnützig variiert spürbar |
| Offizielle Quellen | ZGB Art. 60–79 · Zefix Handelsregister · ch.ch: Verein gründen |
EU-Kern: Niederlande, Belgien, Frankreich, UK
Niederlande: Vereniging
Niederländisches Recht unterscheidet zwischen der „informele vereniging“ (ohne notarielle Urkunde, eingeschränkte Rechtsfähigkeit) und der „formele vereniging“ (mit notarieller Urkunde, volle Rechtsfähigkeit). Für seriöse Vereinsarbeit ist die formele vereniging Standard.
| Rechtsform | Vereniging (formele vereniging mit volledige rechtsbevoegdheid) |
| Mindestgründer:innen | 2 Personen |
| Eintragung | Notarielle Gründungsurkunde; Eintragung im Handelsregister der Kamer van Koophandel (KvK) |
| Gemeinnützigkeit | ANBI-Status (Algemeen Nut Beogende Instelling) –Antrag bei Belastingdienst, ermöglicht steuerlich begünstigte Spenden |
| Typische Kosten | Notar 300–600 €, KvK-Eintragung ca. 80 € |
| Stolpersteine | ANBI-Anerkennung erfordert sehr saubere Satzungsformulierung; Beratung durch ANBI-erfahrene Steuerberater:innen empfohlen |
| Offizielle Quellen | KvK: Vereniging starten · Belastingdienst ANBI |
Belgien: ASBL / VZW
Belgien hat 2019 das Vereinsrecht ins Wirtschaftsgesetzbuch (Code des sociétés et associations) integriert. Die ASBL/VZW ist die Standardform für Vereine; für international tätige Organisationen gibt es zusätzlich die AISBL/IVZW, die per königlichem Erlass anerkannt wird – attraktiv, weil außerhalb Belgiens stärker anerkannt.
| Rechtsform | Association sans but lucratif (ASBL) / Vereniging zonder winstoogmerk (VZW); international: AISBL/IVZW |
| Mindestgründer:innen | 2 Personen oder juristische Personen |
| Eintragung | Privatschriftliche oder notarielle Gründungsurkunde, eingereicht beim Tribunal de l’Entreprise / Ondernemingsrechtbank; Veröffentlichung im Moniteur Belge |
| Gemeinnützigkeit | Allgemeine Steuerfreiheit für gemeinnützige Tätigkeit; spezielle Anerkennung als ASBL d’utilité publique möglich |
| Typische Kosten | Privatschriftliche Gründung ca. 150–200 € (Veröffentlichungsgebühren), notariell deutlich mehr |
| Stolpersteine | UBO-Register-Eintragung binnen 30 Tagen; jährliche Konten beim Handelsgericht; Pflicht zum Vereinsbankkonto |
| Offizielle Quellen | business.belgium.be: ASBL/VZW · Moniteur Belge · hub.brussels: NPO Guide |
Frankreich: Association loi 1901
Eine der ältesten und liberalsten Vereinsformen Europas, geregelt durch das Gesetz vom 1. Juli 1901. Sehr schnell und günstig zu gründen, mit erheblichem Spielraum bei der Ausgestaltung der Statuten. Achtung: In Elsass-Moselle gilt abweichendes lokales Recht (loi locale).
| Rechtsform | Association loi de 1901 |
| Mindestgründer:innen | 2 Personen (auch Minderjährige unter Bedingungen möglich) |
| Eintragung | Déclaration bei der préfecture / sous-préfecture; Veröffentlichung im Journal Officiel des Associations (JOAFE) verleiht Rechtsfähigkeit |
| Gemeinnützigkeit | Status d’intérêt général oder reconnaissance d’utilité publique – letzteres mit erhöhten Anforderungen, dafür weitreichende Steuervorteile |
| Typische Kosten | Déclaration: kostenfrei; JOAFE-Veröffentlichung kostenfrei seit 2020 |
| Stolpersteine | Statuten müssen in französischer Sprache abgefasst sein; SIRET-Nummer muss separat beantragt werden, falls Subventionen oder Bankkonto erforderlich |
| Offizielle Quellen | associations.gouv.fr · service-public.fr · JOAFE |
Vereinigtes Königreich: CIO oder CIC
Das britische System kennt mehrere Rechtsformen für gemeinnützige Aktivitäten. Für sex-positive Aufklärungsarbeit kommen vor allem zwei in Frage: die Charitable Incorporated Organisation (CIO) und die Community Interest Company (CIC). Eine echte „Charity“ mit allen Steuerprivilegien setzt allerdings voraus, dass der Zweck unter die im Charities Act anerkannten Charity Purposes fällt – sex-positive Gesundheitsarbeit kann je nach Formulierung auch dort verortet werden (z. B. unter „advancement of health“), erfordert aber sorgfältige Argumentation.
| Rechtsform | Charitable Incorporated Organisation (CIO) – Foundation oder Association Model; alternativ: Community Interest Company (CIC) |
| Mindestgründer:innen | CIO: mindestens 3 Trustees; CIC: mindestens 1 Director |
| Eintragung | CIO: Charity Commission. CIC: Companies House + CIC Regulator |
| Gemeinnützigkeit | CIO ist per Definition Charity (volle Steuervorteile, Gift Aid). CIC genießt keine vollen Charity-Vorteile, ist aber flexibler beim Trading |
| Typische Kosten | CIO: keine Eintragungsgebühr; CIC: Companies-House-Gebühr ca. 27 £ online |
| Stolpersteine | Charity Commission prüft Charitable Purposes streng – sex-positive Themen erfordern saubere juristische Formulierung. CIC ist als Einstieg pragmatisch und kann später in CIO umgewandelt werden |
| Offizielle Quellen | Charity Commission · Companies House · CIC Regulator |
Irland: Company Limited by Guarantee (CLG) / Charity
Irland kennt für gemeinnützige Aktivitäten klassisch die Company Limited by Guarantee (CLG), die mit dem Status „Registered Charity“ kombiniert wird. Dies geschieht zweistufig: Companies Registration Office (Eintragung) und Charities Regulator (Charity-Status).
| Rechtsform | Company Limited by Guarantee (CLG); optional: Registered Charity |
| Mindestgründer:innen | 1 Person für CLG; mindestens 3 Directors empfohlen für Charity-Status |
| Eintragung | Companies Registration Office (CRO); Charity-Status separat über Charities Regulator (CRA) |
| Gemeinnützigkeit | Registered Charity bringt volle Steuervorteile (CHY-Nummer, Gift-Aid-ähnliches System) |
| Typische Kosten | CLG-Eintragung 50–100 €; Charity-Antrag selbst gebührenfrei |
| Stolpersteine | Charities Regulator prüft Charity Purposes streng nach Charities Act 2009 –Aufklärungsarbeit unter „advancement of education“ oder „advancement of community welfare“ verortbar |
| Offizielle Quellen | Companies Registration Office · Charities Regulator |
Schweden: Ideell förening
Schweden ist besonders unbürokratisch: Ein „ideell förening“ entsteht durch Gründungsversammlung, Statuten und Vorstandswahl – ohne staatliche Eintragung. Eine Registrierung beim Skatteverket ist nur erforderlich, wenn die Organisation eine Steuernummer (organisationsnummer) braucht etwa für Bankkonto, Mietvertrag oder Förderanträge.
| Rechtsform | Ideell förening |
| Mindestgründer:innen | 3 Personen |
| Eintragung | Keine staatliche Eintragung erforderlich; freiwillige Registrierung beim Skatteverket für organisations-nummer; bei wirtschaftlicher Tätigkeit Anmeldung beim Bolagsverket |
| Gemeinnützigkeit | Steuerbefreiung als allmännyttig ideell förening, wenn Zweck gemeinnützig und offen für die Allgemeinheit |
| Typische Kosten | Gründung kostenfrei; Skatteverket-Registrierung ebenfalls kostenfrei |
| Stolpersteine | Ohne Skatteverket-Nummer keine Bankkonten und Mietverträge – also faktisch trotzdem registrieren |
| Offizielle Quellen | Skatteverket: Non-profit associations · Bolagsverket: Ideell förening |
Dänemark: Forening
Dänische „foreninger“ entstehen formlos durch Gründungsversammlung und Statuten. Eine Registrierung im CVR-Register (zentrales Unternehmensregister) ist optional, aber dringend zu empfehlen für CVR-Nummer (analog deutscher Steuernummer für Vereine). Für Charity-Status nach dänischem Steuerrecht (Ligningsloven §8A) gibt es einen separaten Antrag, der Spendenabzugsfähigkeit ermöglicht.
| Rechtsform | Forening |
| Mindestgründer:innen | Üblich: 2–3 Personen, in der Praxis mehr für funktionierenden Vorstand |
| Eintragung | Keine zwingende Eintragung; CVR-Anmeldung über virk.dk für CVR-Nummer; Charity-Status nach §8A Ligningsloven separat zu beantragen |
| Gemeinnützigkeit | Steuervorteile durch §8A-Anerkennung (Spendenabzugsfähigkeit) und §12.3 (Befreiung von der Vereinsbesteuerung) |
| Typische Kosten | Gründung und CVR-Eintragung kostenfrei |
| Stolpersteine | Charity Status erfordert geprüfte Jahresabschlüsse und qualifizierte Buchhaltung – nicht trivial für ganz kleine Vereine |
| Offizielle Quellen | Virk.dk: Forening starten · Frivillighed.dk: Forening starten · Indsamlingsnaevnet (Fundraising) |
Finnland: Rekisteröity yhdistys (ry)
Finnische Vereine werden beim Patentti- ja rekisterihallitus (PRH, Patent- und Registeramt) eingetragen. Die Eintragung ist nicht zwingend, aber Voraussetzung für Rechtsfähigkeit – ohne sie haften die Mitglieder gesamtschuldnerisch. Eingetragene Vereine führen das Kürzel „ry“ (auf Schwedisch: „rf“) im Namen.
| Rechtsform | Rekisteröity yhdistys (ry) / Registrerad förening (rf) |
| Mindestgründer:innen | 3 Personen oder juristische Personen |
| Eintragung | Patentti- ja rekisterihallitus (PRH), elektronisch oder per Post; Registereintragung verleiht Rechtsfähigkeit |
| Gemeinnützigkeit | Steuerbefreiung als yleishyödyllinen yhdistys (allgemeinnützlicher Verein), wenn Zweck gemeinnützig und Mittelverwendung sauber |
| Typische Kosten | Eintragungsgebühr ca. 60 € elektronisch, 100 € auf Papier |
| Stolpersteine | Statuten müssen 9 Pflichtelemente enthalten – PRH prüft streng; Mustertexte des PRH nutzen |
| Offizielle Quellen | PRH: Yhdistysrekisteri · PRH: Verein gründen (DE) |
Süd- und Osteuropa: Spanien, Italien, Portugal, Polen, Griechenland
Spanien: Asociación
Geregelt im Ley Orgánica 1/2002. Spanische Vereine unterscheiden sich nach Wirkungsbereich: rein lokale/regionale Vereine werden bei der Comunidad Autónoma eingetragen, national tätige beim Registro Nacional de Asociaciones.
| Rechtsform | Asociación; bei besonderem öffentlichen Interesse: Asociación de utilidad pública |
| Mindestgründer:innen | 3 Personen oder juristische Personen |
| Eintragung | Registro de Asociaciones der Comunidad Autónoma (regional) oder Registro Nacional (überregional) |
| Gemeinnützigkeit | Status der utilidad pública wird auf Antrag zuerkannt; voraussetzungs- und prüfungsintensiv. Daneben: Ley 49/2002 für entidades sin fines lucrativos mit steuerlichen Vorteilen |
| Typische Kosten | Eintragung kostenfrei oder geringe Verwaltungsgebühr |
| Stolpersteine | Beglaubigung der Gründungsurkunde (acta fundacional)bei Notar zu empfehlen, NIF (Steuernummer) muss separat beantragt werden |
| Offizielle Quellen | Registro Nacional de Asociaciones · Ley Orgánica 1/2002 (BOE) |
Italien: Associazione (APS / ODV / ETS)
Italien hat 2017 mit dem „Codice del Terzo Settore“ (D.lgs. 117/2017) eine umfassende Reform durchgeführt. Vereine im Dritten Sektor („Terzo Settore“) werden im Registro Unico Nazionale del Terzo Settore (RUNTS) eingetragen. Für sex-positive Gesundheitsarbeit ist die APS (Associazione di Promozione Sociale) typischerweise passend.
| Rechtsform | Associazione riconosciuta oder non riconosciuta; im Dritten Sektor: APS, ODV, oder allgemein ETS |
| Mindestgründer:innen | APS: mindestens 7 Personen oder 3 ETS-Vereinigungen |
| Eintragung | Atto costitutivo (notariell oder privat mit Beglaubigung);Eintragung ins RUNTS |
| Gemeinnützigkeit | Steuerliche Vorteile durch ETS-Status; Mitgliedschaft im RUNTS ist Voraussetzung |
| Typische Kosten | Notarielle Beglaubigung 200–500 €; RUNTS-Eintragung selbst gebührenfrei |
| Stolpersteine | Statuten müssen exakt den ETS-Vorgaben entsprechen, sonst Ablehnung; Beratung durch erfahrenen commercialista (Steuerberater) sehr empfohlen |
| Offizielle Quellen | RUNTS (Ministero del Lavoro) · Codice del Terzo Settore |
Portugal: Associação
Portugiesische Vereine werden traditionell durch ein notarielles oder behördliches Verfahren gegründet. Der „Balcão da Associação on-line“ beim Registo Nacional de Pessoas Coletivas vereinfacht das mittlerweile erheblich die Gründung ist online an einem Tag möglich.
| Rechtsform | Associação sem fins lucrativos |
| Mindestgründer:innen | Üblich: mindestens 3 Personen |
| Eintragung | Online beim Balcão da Associação (Instituto dos Registos edo Notariado) oder klassisch beim Notar; danach beim Registo Nacional de Pessoas Coletivas |
| Gemeinnützigkeit | Status der utilidade pública wird auf Antrag zuerkannt; Erleichterungen bei IPSS (Instituições Particulares de Solidariedade Social), wennTätigkeitsbereich passt |
| Typische Kosten | Online-Gründung 300 € (komplett mit Statuten- und Register-Pauschale); klassisch deutlich teurer |
| Stolpersteine | Tätigkeitsfeld der utilidade pública ist eng definiert; gesundheitliche Aufklärung kann passen, sex-positive Inhalte erfordern strategisch saubere Formulierung |
| Offizielle Quellen | IRN: Balcão da Associação · ePortugal: Criar uma associação |
Polen: Stowarzyszenie
Polnisches Recht unterscheidet zwischen „stowarzyszenie zwykłe“(einfacher Verein, weniger Bürokratie, kaum eigene Rechtspersönlichkeit) und „stowarzyszenie rejestrowe“(eingetragener Verein mit voller Rechtsfähigkeit, Eintragung im KRS). Für seriöse Aufklärungsarbeit ist Letzteres der Standard.
| Rechtsform | Stowarzyszenie rejestrowe (eingetragener Verein) oder stowarzyszenie zwykłe (einfacher Verein) |
| Mindestgründer:innen | Stowarzyszenie zwykłe: 3 Personen; stowarzyszenie rejestrowe: 7 Personen |
| Eintragung | Eintragung beim KRS (Krajowy Rejestr Sądowy / Nationales Gerichtsregister) |
| Gemeinnützigkeit | Status „Organizacja Pożytku Publicznego“ (OPP) bringt steuerliche Vorteile und Berechtigung zum 1,5-%-Steueranteil polnischer Steuerzahler |
| Typische Kosten | KRS-Eintragung gebührenfrei für stowarzyszenia; bei wirtschaftlicher Tätigkeit kostenpflichtig |
| Stolpersteine | OPP-Status erfordert mindestens 2 Jahre Vereinsaktivität; Statuten müssen sehr formal sein. LGBTQ+-Themen können je nach lokalem Gericht auf Vorbehalte stoßen |
| Offizielle Quellen | Ministerstwo Sprawiedliwości: KRS · Portal NGO.pl |
Griechenland: Σωματείο (Somateio)
Das griechische „somateio“ ist die klassische Vereinsform, geregelt in den Artikeln 78 ff. des Astikos Kodikas (Zivilgesetzbuch).Eintragung erfolgt durch das zuständige Erstgericht (Eirinodikeio).Für gemeinnützige Anerkennung gelten zusätzliche Anforderungen.
| Rechtsform | Σωματείο (Somateio); Alternative für nichtmitgliedschaftliche Strukturen: Astiki Mi Kerdoskopiki Etaireia (Astiki MKE) |
| Mindestgründer:innen | 20 Personen für ein Somateio; deutlich weniger für Astiki MKE (üblicherweise 2) |
| Eintragung | Eintragung über das zuständige Erstgericht (Eirinodikeio) am Sitz des Vereins; Statuten müssen notariell oder gerichtlich beglaubigt sein |
| Gemeinnützigkeit | Anerkennung als koinofelis (gemeinnützig) durch das Finanzministerium; gesonderte Antragstellung |
| Typische Kosten | 100–300 € für Beglaubigung und Gerichtsgebühren |
| Stolpersteine | Hohe Mindestgründerzahl (20) ist die größte Hürde – für kleine Initiativen ist Astiki MKE oft praktikabler. Konservative Auslegung von Vereinszwecken in einigen Regionen |
| Offizielle Quellen | Astikos Kodikas (Art. 78 ff.) · Ministry of Justice |
Nord- und Südamerika, Australien
USA: 501(c)(3) Nonprofit Corporation
Das US-System ist zweistufig: Zuerst wird die Nonprofit Corporation auf Bundesstaat-Ebene gegründet (Articles of Incorporation beim Secretary of State des jeweiligen Staates), dann der Steuerstatus 501(c)(3) bei der IRS beantragt (Form 1023 oder 1023-EZ). Beide Schritte sind getrennt zu denken.
| Rechtsform | Nonprofit Corporation mit 501(c)(3)-Status |
| Mindestgründer:innen | In den meisten Bundesstaaten: 3 Directors, davon nicht alle untereinander verwandt; einige Staaten erlauben weniger |
| Eintragung | Articles of Incorporation beim Secretary of State; danach IRS Form 1023 oder 1023-EZ für 501(c)(3)-Anerkennung; in vielen Staaten zusätzlich charitable solicitation registration |
| Gemeinnützigkeit | 501(c)(3) IRS-Anerkennung; spendenbegünstigt, Befreiung von Bundes-Körperschaftsteuer; Einzelstaaten erkennen Status meist an, Kalifornien und Texas mit eigenem Verfahren |
| Typische Kosten | State Incorporation 8–500 USD je nach Staat; IRS Form 1023-EZ 275 USD, Form 1023 Standard 600 USD; ggf. charitable solicitation registration 0–400 USD |
| Stolpersteine | Form 1023-EZ nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig; Form 1023 ist umfangreich und legt sehr genau offen, was der Verein tut. Für sex-positive Vereine bewährt: erfahrene Beratung zur Formulierung der Charitable Purposes |
| Offizielle Quellen | IRS: Charities and Nonprofits · IRS Form 1023 |
Kanada: Nonprofit Corporation / Registered Charity
Kanada kennt nicht-gewinnorientierte Körperschaften auf Bundes- und Provinzebene. Wer überregional tätig ist, gründet Federal unter dem Canada Not-for-profit Corporations Act. Der Status „Registered Charity“ ist davon getrennt zu beantragen bei der Canada Revenue Agency (CRA).
| Rechtsform | Federal Nonprofit Corporation (CNCA) oder Provincial Nonprofit; optional: Registered Charity |
| Mindestgründer:innen | Federal: mindestens 3 Directors für eine soliciting corporation |
| Eintragung | Federal: Corporations Canada. Provincial: jeweilige Provinzbehörde. Charity-Status: Antrag bei CRA |
| Gemeinnützigkeit | „Registered Charity“ verleiht Steuerprivilegien und ermöglicht official donation receipts; Anerkennung durch CRA mit relativ strengen Vorgaben |
| Typische Kosten | Federal incorporation 200 CAD online; Charity-Antrag selbst gebührenfrei, aber prüfungsintensiv |
| Stolpersteine | CRA legt klare Charitable Purposes zugrunde; Aufklärung im Bereich sexual health ist anerkannt, erfordert aber präzise Formulierung. Französische Sprachversion in Quebec verpflichtend |
| Offizielle Quellen | Corporations Canada · CRA: Charities and giving |
Brasilien: Associação Civil sem Fins Lucrativos
Brasilianische Vereine werden nach dem Código Civil (Art. 53 ff.) gegründet. Eintragung erfolgt zweistufig: zuerst beim Cartório de Registro Civil de Pessoas Jurídicas, dann werden CNPJ (Steuernummer) und ggf. weitere staatliche Registrierungen beantragt.
| Rechtsform | Associação civil sem fins lucrativos |
| Mindestgründer:innen | 2 Personen (Mindestanforderung); empfohlen mehr für funktionierende Organe |
| Eintragung | Estatuto Social und Ata da Assembleia de Constituição beim Cartório de Registro Civil de Pessoas Jurídicas; danach CNPJ bei Receita Federal |
| Gemeinnützigkeit | Titel wie OSCIP (Organização da Sociedade Civil de Interesse Público) oder UPF (Utilidade Pública Federal) bringen steuerliche Vorteile, sind aber prüfungsintensiv |
| Typische Kosten | Cartório-Gebühren regional unterschiedlich, üblicherweise 200–500 BRL |
| Stolpersteine | LGBTQ+-Themen sind je nach Bundesstaat politisch sensibel; Wahl des Bundesstaates und passende kommunikative Positionierung gut überlegen. Anwaltliche Begleitung sehr empfohlen |
| Offizielle Quellen | Receita Federal: CNPJ · Código Civil (Art. 53 ff.) |
Australien: Incorporated Association oder Company Limited by Guarantee
Australische Vereine werden auf Bundesstaat-Ebene als „Incorporated Association“ gegründet (jeder Staat hat sein eigenes Associations Incorporation Act); für überregionale Tätigkeit ist die „Company Limited by Guarantee“ passender. Charity-Status wird zentral bei der ACNC (Australian Charities and Not-for-profits Commission) beantragt.
| Rechtsform | Incorporated Association (state level) oder Company Limited by Guarantee (national); optional: Registered Charity (ACNC) |
| Mindestgründer:innen | Variiert je Staat, typischerweise 5 Personen für Incorporated Association |
| Eintragung | State Office of Fair Trading / Consumer Affairs für Incorporated Association; ASIC für Company Limited by Guarantee |
| Gemeinnützigkeit | Charity-Status durch ACNC; Health Promotion Charity (HPC) und Public Benevolent Institution (PBI) bringen weitergehende Steuerprivilegien (DGR Status) |
| Typische Kosten | Incorporated Association 50–200 AUD je nach Staat; Company Limited by Guarantee ca. 500 AUD |
| Stolpersteine | Bei überregionaler Tätigkeit ist eine reine Incorporated Association unzureichend; Company Limited by Guarantee + Charity-Registrierung ist der professionelle Pfad |
| Offizielle Quellen | ACNC · ASIC |

